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Egal ob im betrieblichen oder privaten Bereich, das Thema Steuern ist nie besonders angenehm

Die Steuergesetze sind nicht einfach zu verstehen und sich damit zu beschäftigen für den „normalen Steuerbürger“ ein Zeitfresser. Gerade als Unternehmer möchten Sie sich nicht mit Bürokratie befassen, sondern sich voll und ganz Ihrem Unternehmen widmen und dieses weiterentwickeln. Die Zeit für die Erstellung Ihrer privaten Einkommensteuererklärung können Sie sich sparen und Ihre Zeit mit Familie, Freunden oder anderen wichtigeren Dingen verbringen.

Deswegen möchte ich Ihnen mit meinen nachstehend aufgeführten Leistungen helfen, diese Zeitkontingente zu erschliessen und Sie von Bürokratie zu entlasten:

Jahresabschluss:
Erstellung von Jahresabschlüssen jeglicher Art (z.B. Handels-, Steuer-, Eröffnungs- und Zwischenbilanzen usw. ), Einnahmen-Überschussrechnungen, Unternehmenskennzahlen und bei Bedarf Branchenkennzahlen, Erstellung von Jahresabschlüssen auf Basis mandantenerstellter Buchhaltung

Finanzbuchhaltung :
Erstellung der Finanzbuchhaltung mit oder ohne Offenen-Posten-Buchhaltung, Kostenstellen- und Anlagebuchhaltung, Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Einspielen von Buchhaltungsdaten bei mandantenerstellter Buchhaltung und damit in Zusammenhang stehende Organisationsberatung.

Lohnbuchhaltung:
Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung, Lohnsteuer-Anmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen, Berufsgenossenschaftsmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Steuererklärungen (privat und betrieblich), Anträge:
Fertigung aller privaten (z.B. Einkommen-, Erbschaft-, Schenkungsteuer) und betrieblichen (z.B. Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaftsteuer) für alle Rechtsformen sowie Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Stellung sämtlicher weiterer Anträge in Steuerangelegenheiten (z.B. Kindergeldantrag), Überprüfung sämtlicher Steuerbescheide und Verwaltungsakte der Finanzbehörden 

Beratung (steuerliche, betriebswirtschaftliche, sonstige):
Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe (z.B. Einspruch), Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen, Überprüfung und Optimierung Ihrer privaten und betrieblichen Steuergestaltung, Beratung bei der Organisation des Betriebs- und Verwaltungsablaufs und des Rechnungswesens, Finanz- und Vermögensplanung, Finanzierungsberatung mit Unterstützung bei den Verhandlungen mit den Kreditinstituten, Nachfolgeberatung, Existenzgründerberatung , Beratung bei der Wahl der Rechtsform


Bei der Gestaltung meines Honorars bin ich an die Steuerberatergebühren-verordnung (StBGebVO) gebunden. Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Der Gegenstandswert ergibt sich in der Regel aus den Einkünften, der Summe der Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben, der Bilanzsumme. Hier ist ein Rahmen von Mindest- und Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel rechne ich eine Gebühr im unteren bis mittleren Bereich ab.

 

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Steuerberater Frank Sternberg
mail [at] steuerundsternberg.de